Ihr Steuerberater
in Westerstede.

Steuerberater und Fachberater für den Heilberufebereich (IFU)

Als Steuerberater bin ich mir der großen Verantwortung für meine Mandanten bewusst und stehe als unabhängiger Ratgeber in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen zur Seite.

Steuerliche Beratung ist in erster Linie eine Sache des persönlichen Vertrauens. Eine erfolgreiche Beratung erfordert eine gute Zusammenarbeit und kurze Wege zwischen Mandanten und Steuerberater. Durch meine 20-jährige Berufserfahrung als Steuerberater und Diplom Kaufmann biete ich meinen Mandanten eine effektive, zielgerichtete Beratung in allen Situationen Ihres Unternehmens oder ihrer privaten finanziellen und steuerlichen Planung.

  • Private Steuererklärung
  • Betriebliche Steuererklärung
  • Jahresabschluss
  • Buchhaltung
  • Beratung
Stefan Neuhaus

Meine Leistungen

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Private Steuererklärungen

  • Erstellung von jährlichen Einkommensteuererklärungen
  • Laufende Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Gewinnermittlung von Vermietungsobjekten
  • Erstellung von Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen
  • Prüfung und Anpassung Ihrer Steuervorauszahlungen
  • Rechtsbehelfsverfahren
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Jahresabschluss und betriebliche Steuererklärung

  • Erstellung von Jahresabschlüssen inkl. E-Bilanz
  • Erstellung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen
  • Erstellung von Gewinnermittlungen
  • Offenlegung beim Bundesanzeiger und Unternehmensregister
  • Erstellen von sämtlichen betrieblichen Steuererklärungen
  • Rechtsbehelfsverfahren
  • Begleitung von Betriebsprüfungen
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Buchhaltung

  • Erstellung von Finanzbuchhaltungen
  • Erstellung Anlagenbuchhaltungen
  • Erstellung Lohnbuchhaltung
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Beratung

  • Beratung von Heilberufen in allen Bereichen
  • Existenzgründungsberatung
  • Jahresabschlussanalyse
  • Praxis- und Unternehmensbewertung
  • Beratung zur Rechtsformwahl

Aktuelles

Anhebung des Freibetrags für Betriebsveranstaltungen

Ab 2024 soll der Freibetrag für Betriebsveranstaltungen steigen.
Achtung: Änderungen geplant, Verkündung noch offen

Das ändert sich: Soweit Zuwendungen des Arbeitsgebers an seinen Arbeitnehmer und dessen Begleitpersonen anlässlich von Betriebsveranstaltungen den Betrag von 150 EUR (bisher 110 EUR) je Betriebsveranstaltung und teil-nehmenden Arbeitnehmer – unter den weiteren bisherigen Voraussetzungen – nicht übersteigen, sollen sie nicht zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gehören.

Befristete Einführung einer degressiven AfA für Wohngebäude

Geplant ist, eine degressive AfA für Wohngebäude befristet (wieder) einzuführen.
Achtung: Änderungen geplant, Verkündung noch offen

Das ändert sich: Eine degressive Abschreibung i. H. v. 6 % soll für Gebäude ermöglicht werden, die Wohnzwecken dienen und die vom Steuerpflichtigen hergestellt oder bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft worden sind. Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung erfolgt die Abschreibung zeitanteilig. Der Steuerpflichtige hat ein Wahlrecht, zur linearen AfA zu wechseln. Solange die degressive Absetzung vorgenommen wird, sind Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzungen nicht zulässig. Soweit diese eintreten, kann zur linearen AfA gewechselt werden. Die degressive AfA kann für alle Wohngebäude, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums belegen sind, in Anspruch genommen werden. Hinweis Die degressive AfA kann erfolgen, wenn mit der Herstellung nach dem 30.9.2023 und vor dem 1.10.2029 begonnen wird. Im Fall der Anschaffung ist die degressive Afa nur dann möglich, wenn der obligatorische Vertrag nach dem 30.9.2023 und vor dem 1.10.2029 rechtswirksam abgeschlossen wird.

Nehmen Sie Kontakt auf!

Ich stehe Ihnen gerne mit meinem Fachwissen zur Verfügung
und freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

Ringstraße 22
26655 Westerstede

Montag - Donnerstag:
08:00 - 16:30 Uhr
Freitag:
08:00 - 13:00 Uhr